WEG-Verwaltung

Wohnungseigentumsverwaltung

Eigentum ist eine gelungene Mischung aus Leidenschaft, Vertrauen, Vielfalt, Zukunft und Erfahrung. Die Verwaltung fordert Kompetenz und Engagement und vor allem eine vertrauensvolle und persönliche Zusammenarbeit mit den Eigentümern.

Bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums Ihrer Wohnungseigentümer- gemeinschaft berücksichtigen wir:

  • Wohnungseigentumsgesetz
  • Teilungserklärungen des Objektes
  • Verwaltervertrag
  • Gefasste Beschlüsse der Eigentümerversammlungen

... und kümmern uns um:

  • Führung von separaten Treuhandkonten für jede Eigentümergemeinschaft
  • Verzinsliche Anlage der Rücklagengelder gemäß den gefassten Beschlüssen
  • Erstellen von Wirtschaftsplänen
  • Geltendmachung von Ansprüchen
    (Wohngeldrückstände, Gewährleistungen etc.)
  • Durchführung der Bewirtschaftung Ihrer Liegenschaft
    (z.B. Veranlassung zur Lieferung von Heizmaterial, Beauftragung von Handwerkern
    oder Hilfskräften)
  • Veranlassung der ordnungsgemäßen laufenden Instandhaltung bzw. –setzung des
    Objektes gemäß den gefassten Beschlüssen
  • Erstellen der Jahresabrechnungen
  • Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen
  • Protokollierung der Versammlungsbeschlüsse und Versand des Protokolls
    an alle Eigentümer
  • Durchsetzung der Versammlungsbeschlüsse

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